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AStA verhindert Exmatrikulationen

Pressemitteilung vom 02.04.2011

Durch eine Initiative des AStA konnten zum Sommersemester 2011 mehrere Exmatrikulationen abgewendet werden. Es war im Rahmen von DSH-Prüfungen (deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) bei ausländischen Studierenden zu Annerkennungsproblemen gekommen.

Die DSH-Prüfung ist an deutschen Hochschulen für StudienbewerberInnen verpflichtend, die ihre Studienqualifikation nicht an einer anderen deutschsprachigen Einrichtung erworben haben. Unklarheiten in der DSH-Prüfungsordnung führten jedoch dazu, dass eine bereits an anderen Hochschulen absolvierte Prüfung der Studierenden nicht anerkannt wurde. Obwohl die Absolvierung einer akkreditierten Prüfung anerkannt werden sollte, kann der/die LeiterIn des Lektorats DaF (Deutsch als Fremdsprache) die Anerkennung verweigern.

Durch den Hinweis einer Kommilitonin in der Sozialberatung des Sozialreferats wurde der AStA auf die drohenden Exmatrikulationen aufmerksam und konnte auf die Verwaltungsstellen der Universität einwirken, um eine schnelle und unbürokratische Lösung für die Annerkennungsproblematik zu erreichen. „Es ist ein nicht tragbarer Zustand, wenn an einer internationalen Universität, wie der Georg-August Universität so mit ausländischen Studierenden umgegangen wird. Gerade in der Phase des Studienanfangs müssen solche Missstände verhindert werden.“, so Kay Bents, Sozialreferent.

Auf Anfrage des AStA wurde bekanntgegeben, dass sich das Präsidium dieser Problematik ebenfalls angenommen hat. Der AStA wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolgen.

AStA Uni Göttingen, 2. April 2011


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