Die LeMSHO regelt die Rückerstattung der Beiträge für das Semesterticket, die alle eingeschriebenen Studierenden zusammen mit ihren Semesterbeiträgen bezahlen müssen. Für Härtefälle hat der AStA vorgesehen, diesen Beitrag zurück zu erstatten.
Allerdings war die bisherige Ordnung von 2007 ungenau und Details zur Rückerstattung wurden über eine Richtlinie geregelt, die keine Legitimation in der Ordnung hatte. Teilweise stand die Richtlinie sogar mit der Ordnung im Widerspruch.
Die Rückerstattung soll ab sofort nur noch durch eine einzige Ordnung geregelt werden. In der neuen Fassung werden Schwerbehinderte als rückerstattungsberechtigt verankert und die Regelungen für Studierende mit Kind verbessert worden. Das Sozialreferat erhofft sich durch die Verbesserungen, dass erstattungsberechtigten Studierenden, insbesondere Familien und Schwerbehinderten, keine unnötigen bürokratischen Hindernisse zur Rückerstattung mehr im Weg stehen werden. Ein "Transparenz"-Paragraph soll dafür sorgen, dass der AStA verpflichtet ist, über die Auszahlungen angemessen zu informieren.
Die Ordnung wurde bereits überarbeitet und dem Studierendenparlament vorgelegt, dass die neue Fassung am 7. April 2011 beschlossen hat. Die neue Ordnung findet ihr hier. Weitere Informationen zur Rückerstattung hier.
29.06.2011
Neue LeMSHO-Fassung
Pressemitteilung vom 11.04.2011Am 7.April 2011 hat das Studierendenparlament die neue Fassung der Ordnung über Leistungen zur Milderung durch das Semesterticket verursachter finanzieller Härten (LeMSHO) beschlossen, die das Sozialreferat des AStA ausgearbeitet hat.
Die vorherige Ordnung von 2007 war ungenau und Details zur Rückerstattung des Semestertickets wurden über eine Richtlinie geregelt, die keine Legitimation in der Ordnung hatte.