Folgende Gruppen haben einen Anspruch auf eine (teilweise) Rückerstattung des Semesterticketbeitrags:
Schwerbehinderte, die Anspruch auf kostenlose Beförderung haben,
BahnCardMobility100- Inhaber*innen sowie
Doppeltimmatrikulierte, die an einer weiteren nds. Hochschule eingeschrieben sind und dort bereits für ein Semesterticket bezahlen.
Ferner verfügt der AStA über einen Sozialfond, aus dem auf Antrag die Kosten für das Semesterticket erstattet werden können. Solltest du in einer finanziell schwierigen Lage stecken, hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung des Semestertickets einzureichen.
Wenn du nicht genau weißt, ob du Anspruch auf Erstattung hast, findest du Details dazu in der sog. LeMSHO-Ordnung (Ordnung über Leistungen zur Milderung durch das Semesterticket verursachter finanzieller Härten), die die Rückerstattung regelt. Die Bemessungsgrenzen für Härtefälle im aktuellen Semester findest du hier.
Falls du Anspruch hast, kannst du die Formulare ausgefüllt im Sekretariat oder beim Sozialreferat abgeben. Solltest du dir unsicher sein oder Probleme beim Ausfüllen haben, wird das Team des Sozialreferates dich gerne beraten.
Einreichfrist für das Wintersemester 2011 ist der 15.1.2011.
19.07.2011
Bemessungsgrenzen
im Wintersemester 2011/12Übersicht über die Bemessungsgrenzen, nach denen sich die Entscheidung zur Rückerstattung in sozialen Härtefällen im WiSe 2011/12 richtet.