Seit dem Wintersemester 2004/05 erhalten alle eingeschriebenen und
nicht beurlaubten Studierenden der Uni Göttingen ein Semesterticket. Das Ticket gilt für die meisten Strecken in
Niedersachsen und teilweise auch weiter. Euer Studierendenausweis (Chipkarte) zählt auf diesen Strecken als Fahrkarte. Auf
dem Beiblatt zum Semesterticket findet ihr alle Strecken, auf denen ihr kostenlos fahren könnt.
Der AStA verhandelt jedes Jahr mit den verschiedenen Bahnunternehmen, um das Semesterticket weiterzuführen. Die Studierenden entscheiden jedes Jahr in einer Urabstimmung über das Ticket. Der Beitrag für das Semesterticket ist im Semester- bzw. Rückmeldebeitrag bereits enthalten und liegt für das Wintersemester 2011/12 bei 79,57 €.
Alles über das Ergebnis der Verhandlungen in diesem Jahr, das im Januar 2012 zur Urabstimmung gestellt wird, findet ihr hier.
Geltungsbereich
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Rückerstattung
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17.-20. Januar 2012 |
Hier findet ihr eine Zusammenstallung von häufig gestellten Fragen und Antworten zum Semesterticket |
Aktuelles zum Semesterticket
24.01.2012
Studierende wollen Bus-Semesterticket
Ergebnisse der Online-Umfrage
Im Dezember startete der AStA eine Umfrage im stud.IP zur Frage, ob in Zukunft auch ein Bus-Semesterticket für Göttingen eingeführt werden sollte. Es scheint auf Zustimmung zu stoßen - hier findet ihr die Ergebnisse.
16.12.2011
Richtigstellung zum Semesterticket
Da derzeit Gerüchte über den möglichen Wegfall von Strecken im Sommersemester 2012 die Runde machen, hier eine Richtigstellung:
Zum kommenden Sommersemester werden keine Strecken aus dem Semesterticket herausfallen.
15.12.2011
Infos zur Urabstimmung
worüber wird dieses Jahr abgestimmt?
Wie jedes Jahr findet im Januar parallel zu den Uni-Wahlen auch die Urabstimmung zur Weiterführung des Semestertickets statt. Dabei haben alle Studierenden der Uni Göttingen die Möglichkeit darüber zu entscheiden, ob es das Ticket auch in Zukunft noch geben soll. Hier findet ihr alle Details zur Urabstimmung.
10.11.2011
Rückerstattung im Wintersemester 11/12
Antragsfrist ist der 15. Januar
Auch in diesem Semester können Studierende mit Kind, soziale Härtefälle und Schwerbehinderte die Rückerstattung ihres Semesterticketbeitrags beantragen. Das Ticket ist dabei weiterhin nutzbar, die Kosten werden jedoch vom AStA übernommen.